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elektronische Patientenakte (ePA) - Fluch oder Segen

 

 

 

 

Vielleicht haben Sie auch bereits Informationen von Ihrer Krankenkasse dazu erhalten. In der ePA sollen künftig alle bei Ihrer Behandlung anfallenden Daten, sei es in niedergelassenen Praxen, im Krankenhaus oder bei der Physiotherapie, gespeichert werden. Dabei geht es nicht um die gängigen Arztbriefe und Befunde, die wir ohnehin mit Arztpraxen austauschen, sondern um eine dauerhafte Speicherung Ihrer gesamten Gesundheitsdaten auf externen Servern.

 

Selbstverständlich befürworte ich eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, wenn dadurch der Datenaustausch im Gesundheitswesen für alle Beteiligten verbessert wird.

 

Wir Ärzte haben aber noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung zum aktuellen Zeitpunkt – aus folgenden Gründen:

 

Gestörte Praxisabläufe
Seit Januar wird die ePA in zwei anderen Bundesländern im Praxisalltag (versuchsweise) getestet. Bislang melden die teilnehmenden Praxen deutliche Probleme beim Umgang mit der ePA im Praxisalltag.
Die Zeit um Sie zu den Abläufen und Risiken der ePA persönlich zu beraten habe ich leider NICHT.

 

Datensicherheit gefährdet
Die Gesundheitsdaten aller Patientinnen und Patienten sollen zentral gespeichert werden. Wie allgemein bekannt, werden immer wieder auch sensibleste Daten gehackt. Wie einfach das ist, hat der Chaos Computer Club (CCC) den Verantwortlichen bereits im August 2024 demonstriert. Reagiert wurde erst Ende Dezember. Was nichts daran geändert hat, dass der CCC auf alle 70 Millionen Patientenakten Zugriff hat (siehe diesen Artikel von nTV vom 26.01.2025: 
„Anleitung“ zum Hacken der elektronischen Patientenakten ALLER“)

Es ist leicht möglich, aus den vielen pseudonymisierten Daten doch auf die jeweilige Person zu schließen, sodass Ihre eigenen Gesundheitsdaten öffentlich werden können.

 

Zugriff auf Gesundheitsdaten
Geplant ist, dass auf Ihre Gesundheitsdaten von Dritten zugegriffen werden kann. Dies können beispielsweise Forschungseinrichtungen aber auch Firmen wie Google und Amazon sein. Die Daten können dann weiterverkauft werden.

Dieser Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten ist dann nicht nur in Deutschland, sondern auch international möglich. Sie selbst werden aber nicht erfahren, wer alles Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten hat. Umgekehrt wird es alles andere als unmöglich sein an Ihre Daten zu gelangen und diese Ihnen zuzuordnen.

 

Für mich als Ihr Hausarzt haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität!

 

Ich habe noch erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung der ePA, ihre Praktikabilität im Praxisalltag und vor allem die Sicherheit Ihrer Daten.

 

In diesem Zusammenhang können wir Ärzte für die mit der Einführung der ePA zusammenhängenden Risiken selbstverständlich keine Haftung übernehmen. Ich habe aber noch nirgends gelesen, wer im Fall der Fälle die Haftung hier übernehmen soll !?!

 

Sie haben die Option der ePA zu widersprechen.

Wir empfehlen Ihnen, zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen. Zwei bis sechs Prozent der Versicherten haben dies Ende 2024 bereits getan.

 

Wie ? Das kann formlos bei Ihrer Krankenkasse geschehen. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile bei der Behandlung. Die hierfür nötigen Daten werden wir - wie bisher auch - mit Ihrem Einverständnis an die mitbehandelnden KollegInnen weitergeben.

 

Falls Sie nichts unternehmen, wird Ihre elektronische Patientenakte jedoch automatisch angelegt.


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